Was sie wollen....
Inspektion nach Herstellervorgabe ohne Gewährleistungsverlust auch für Neufahrzeuge in der Garantiezeit
...oder...
Inspektion nach Bedarf für ältere Fahrzeuge.
Reparaturen an Verschleißteilen wie Bremse, Kupplung und ähnliches führen wir natürlich in gleicher Qualität durch.
Inspektion nach Herstellervorgabe
Im Sinne der europäischen Verbraucher hat die EU-Kommission mit der GVO 461/2010 eine Verordnung
erlassen, die seit dem 01.07.2010 die Verhaltensweisen der Wettbewerber im Kraftfahrzeugsektor neu regelt.In den Leitlinien zur GVO (2010/C 138/05) stellt die Kommission klar, dass der Hersteller eines Fahrzeugs die Gültigkeit der mit dem Kauf des Fahrzeug gegeben
Herstellergarantien nicht davon abhängig machen darf, dass Instandsetzungs- und Wartungsdienste für das Fahrzeug, d.h. Inspektionen, Service und Wartung, in einer Vertragswerkstatt des
Herstellers stattfinden müssen.
Die EU-Kommission hat angekündigt gegen Kfz-Hersteller vorzugehen, die vom Autofahrer
verlangen, dass die Fahrzeuge ihrer Marke nur in den von ihnen zugelassenen Werkstätten gewartet werden dürfen. Sie als Autofahrer können also im Regelfall* mit Ihrem Neuwagen im Zeitraum der 24-monatigen Gewährleistung, ja sogar im erweiterten Gewährleistungs- bzw. Garantiezeitraum (z.B. bei Kia 7 Jahre, Toyota und Suzuki 3 Jahre)
in Ihre Freie Werkstatt gehen, ohne dass Sie im Falle eines Gewährleistungs-/ Garantiefalls Probleme mit dem Fahrzeughändler oder Hersteller bekommen.
Das heißt für Sie:
Wird Ihr Fahrzeug in Ihrer Freien Werkstatt nach den Wartungs- und Reparaturrichtlinien des Herstellers, das heißt nach Herstellervorgaben gewartet und repariert, und kommen Teile in Erstausrüstungsqualität oder Originalteile zum Einsatz, so bleibt die Gewährleistung des Herstellers, auch innerhalb der mit dem Fahrzeugkauf gewährten, eventuell längeren Garantiezeiträume voll bestehen.
*Bitte beachten Sie, dass bei Leasingfahrzeugen, Kasko-Versicherungen mit Werkstattbindung und separat erworbenen Anschlussgarantien gegebenenfalls andere Bedingungen gelten können
Quelle: www.freiewerkstatt.de
Inspektion nach Bedarf
Besitzen Sie ein älteres Fahrzeug so prüfen wir es natürlich genauso gut auch ohne
"Inspektionsplan".
Wir überprüfen sämtliche Verschleißsteile, sprechen ihnen eine Reparaturempfehlung aus und informieren Sie über die Dringlichkeit der Reparaturen.
So können Reparaturen bedarfsgerecht und kostengünstig ausgeführt werden